AGB
I. Bezahlung / Lieferung
Zur Bezahlung stehen Ihnen 3 Möglichkeiten zur Wahl.
- Anzahlung 40% bei Bestellung und den Rest bei Lieferung
- Anzahlung 40% bei Bestellung und den Rest bei Fertigmeldung 2%Skonto
- Vorauszahlung mit 4%Skonto extra
Die Zahlungen können per Überweisung getätigt werden. Sie erhalten vorab unsere Rechnung mit den Bankkoordinaten.
II. Auftragsübernahme
- Für den Inhalt der Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung der WinDirect maßgebend. Unterbleibt im Einzelfall eine Auftragsbestätigung durch die WinDirect, so ist der schriftliche Auftrag des Bestellers maßgebend.
- Die Bearbeitung eines Auftrages nimmt bei WinDirect aus technischen und organisatorischen Gründen einige Zeit in Anspruch. Der Besteller ist 4 Wochen an den erteilten Auftrag gebunden.
- Wir sind ein Bauelementehandel und fertigen nicht selbst. Die Produkthaftung wird an den Hersteller übergeben. Die Lieferung wird von winDirect oder dem Hersteller übernommen. Eventuelle Reklamationen sind an WinDirect zu richten und werden, je nach Sachlage von WinDirect bzw. dem Hersteller bearbeitet.
- Wir montieren nur auf besondere Anfrage, behalten uns aber vor, die Aufträge an Subunternehmen weiterzugeben.
- Schäden, die aus einer Montageleistung des Subunternehmers resultieren, sind auch über den Subunternehmer geltend zu machen.
III. Preis
- Die Preise sind in einer Datenbank hinterlegt und können von Zeit zu Zeit durch Erhöhung von Rohstoffen angehoben oder korrigiert werden.
- Angebote gelten für eine Frist von 3 Monaten.
- Die vereinbarten Preise und Lieferfristen sind nur in Verbindung mit den Zahlungsfristen gültig. Sobald die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, ist WinDirect berechtigt die Liefertermine oder die Preise zu ändern.
IV. Liefertermin – Abnahme – Aufmass
- Liefertermine sind für WinDirect nur verbindlich, wenn sie für einen bestimmten Tag oder Zeitabschnitt schriftlich in der Auftragsbestätigung festgelegt sind. Die Liefertermine sind für WinDirect nicht mehr bindend, wenn die Zahlungsziele vom Besteller nicht eingehalten werden.
- Die Lieferung erfolgt durch WinDirect oder per Lkw einer beauftragten Spedition, die unter Umständen von WinDirect die Vollmacht für den Inkasso bekommt. Bei der Anlieferung muss durch Sie gewährleistet sein, dass die Ware angenommen und abgeladen wird. Wenn Sie die Ware nicht ordnungsgemäß entgegennehmen, sind wir berechtigt gegen Berechnung neu anzuliefern. Ist es Ihnen nicht möglich die Ware persönlich abzuladen oder entgegenzunehmen müssen Sie für Ersatz sorgen.
- Die Liefertermine werden unter dem Vorbehalt der Lieferung durch den Hersteller zugesagt und im Menü Lieferungen-Termine veröffentlicht. Bei Störungen in diesem Bereich, sowie bei Streiks, Aussperrungen, höherer Gewalt und allen sonstigen, nicht vom Lieferwerk zu vertretenden Herstellungs- und Lieferstörungen verlängert sich die Lieferfrist.
- Das Lieferwerk kann Teillieferungen vornehmen.
- Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferten Elemente bei Ankunft auf evtl. Lieferschäden und sichtbare Mängel zu überprüfen. Die Lieferung gilt als abgenommen, wenn der Besteller nicht binnen einer Ausschlussfrist von acht Tagen Mängelrügen erhebt oder Lieferschäden anzeigt. Eine Weiterverarbeitung (Montage der Elemente) gilt als Abnahme der Elemente. Prüfen Sie daher sofort nach Erhalt der Ware.
- Glasschaden kann der Besteller nur geltend machen, wenn er den Glasbruch bei Warenübernahme auf dem Lieferschein festhält.
- Für das Aufmass der zu fertigenden Fenster ist der Besteller verantwortlich.
V. Gewährleistung
- Die Produkte des Lieferwerkes stimmen mit den technischen Bestimmungen der Qualitätskontrollen überein. Das Lieferwerk übernimmt im einzelnen die Gewährleistung wie folgt:
- für Fenster 5 Jahre
- für Türen 2 Jahre
- für Rollläden 5 Jahre
- für Aluminium 4 Jahre
- für Haustür Paneele 2 Jahre
- für Beschläge 5 Jahre
- für Scheiben 5 Jahre
- Für Isolierglas nach den Bestimmungen des Glasherstellers kostenlose Ersatzlieferung von Scheiben innerhalb von 5 Jahren. Sämtliche Umglasungskosten gehen jedoch zu Lasten des Bestellers. Die Garantie endet in jedem Fall 5 Jahre nach der Erstbelieferung.
Die Garantie umfasst nicht
- Risse der Thermoscheiben während der Benutzungszeit (über 14 Tage ab Lieferungsdatum),
- Das Beschlagen der Scheiben von innen und außen,
- Unwesentliche Mängel (d.h. solche, die keinen Einfluss auf den Gebrauchswert von Fenstern, Türen, Rollläden haben),
- Die Fenstereinstellung und -Wartung (für die Fenster-, Tür- und Rollladenmontage sind die Monteure zuständig)
- Mechanische Schäden nach einer Nutzungszeit von 14 Tagen (ab Lieferungsdatum),
- Mängel von Elementen, die nach 14 Tagen vom Lieferungsdatum angemeldet wurden,
- Funktionalität der auf Wunsch des Kunden einmalig hergestellten Fenster (vom Standard abweichende Abmessungen),
- Schäden bei eigenmächtigen Reparaturen oder Änderungen irgendwelcher Art,
- Interferenz Erscheinungen, die gelegentlich an den gelieferten Gläsern auftreten können, werden durch besonders plane Oberflächen hervorgerufen und berechtigen daher nicht zu Gewährleistungsansprüchen. Das gleiche gilt bei innen liegenden Sprossen, da kann es immer wieder zu Klappererscheinungen kommen. Diese stellen aber keinen Gewährleistungsanspruch oder einen Reklamationsgrund dar.
- Bei der Herstellung von Kunststoffprofilen entstehen an der Oberfläche mitunter leichte Ziehspuren, die nicht zu Gewährleistungsansprüchen berechtigen.
Gewährleistungsansprüche können gegenüber dem Lieferwerk nur bei fachgerechter Montage durch den Besteller oder seines Kunden geltend gemacht werden.
winDirect srl
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